Karl Anton von Martini (1726–1800), Naturrecht, Römisches Recht
Karl Anton von Martini (1726–1800), Naturrecht, Römisches Recht
Berol (Stich), nach einer Zeichnung von F. C. Krüger
Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Aula der Universität Wien
Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Aula der Universität Wien
Franz Pfluegl
Denkmal für Karl Anton von Martini (1726–1800) im Arkadenhof der Universität Wien, gestaltet von Hans Mauer, aufgestellt 1917
Denkmal für Karl Anton von Martini (1726–1800) im Arkadenhof der Universität Wien, gestaltet von Hans Mauer, aufgestellt 1917
Martini lehrte zur Zeit der Aufklärung als Rechtswissenschafter an der Universität Wien (ab 1754 als Universitätsprofessor für Institutionen und Naturrecht). Sein Vernunftrecht prägte die Reformen von Joseph II.
Karl Anton von Martini wurde in der Nähe von Trient im heutigen Südtirol geboren. Er studierte ab 1741 Jus in Innsbruck und ab 1747 in Wien. Ab 1754 unterrichtete er an der Universität Wien Römisches Recht und Naturrecht und schrieb juristische Lehrbücher, die europaweit verwendet wurden. Zu seinen Schülern zählten die Aufklärer Josef von Sonnenfels (1732–1817) und Franz von Zeiller. Er unterrichtete auch von 1761 bis 1765 Erzherzog Leopold, der als Großherzog der Toskana (und späterer Kaiser Leopold II.) zu einem der aufgeklärtesten Fürsten Europas wurde. 1782 wurde Martini von Kaiser Joseph II. zum Staatsrat ernannt und unterstützte den Kaiser bei seinen Justizreformen. Kurz vor seinem Tod verfasste er noch eines der modernsten Kodifikationen der Zeit, das Bürgerliche Gesetzbuch für Galizien (1797), das als „Ur-Entwurf“ zur Grundlage des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches von 1811 wurde.