Rechtliches
Bundesgesetz vom 6. September 1934, betreffend die Aufrechterhaltung der Disziplin unter den Studierenden an den Hochschulen, BGBl. Nr. 232/1934.
Günther Winkler, Die Rechtspersönlichkeit der Universitäten. Rechtshistorische, rechtsdogmatische und rechtstheoretische Untersuchungen zur wissenschaftlichen Selbstverwaltung. Forschungen zu Staat und Recht 80 (Wien and New York 1988).
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vom 20. Dezember 1933, betreffend einen von den Studierenden an den Hochschulen zu entrich.
Bestimmungen zur Erlangung des Philosophischen Doktorgrades an allen Universitäten des Deutschen Reiches (Leipzig).
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 16. Oktober 1933 über vorübergehende besondere Disziplinarvorschriften für die Studierenden an den Hochschulen, BGBl. Nr. 474/1933.
Bestimmungen zur Erwerbung der juristischen Doktorwürde an allen deutschen Universitäten. 6. Aufl. (Berlin 1907).