Rechtliches
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vom 20. Dezember 1933, betreffend einen von den Studierenden an den Hochschulen zu entrich.
Bestimmungen zur Erlangung des Philosophischen Doktorgrades an allen Universitäten des Deutschen Reiches (Leipzig).
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 16. Oktober 1933 über vorübergehende besondere Disziplinarvorschriften für die Studierenden an den Hochschulen, BGBl. Nr. 474/1933.
Bestimmungen zur Erwerbung der juristischen Doktorwürde an allen deutschen Universitäten. 6. Aufl. (Berlin 1907).
StGBl. Nr. 13/1945 idF.: BGBl. Nr. 148/1992 („Verbotsgesetz“).
Verordnungen bezüglich der Erlangung des Doctorates an den Universitäten und Ablegung der Diplomprüfungen an anderen Hochschulen. Handausgabe der österreichischen Gesetze und Verordnungen 16. 3. verm. (Wien 1879).
Thomas König, Die Entstehung eines Gesetzes: Österreichische Hochschulpolitik in den 1950er Jahren. ÖZG | Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 23 (2012) (2012) 51–75.