Leitmaier, Charlotte
geb.
Wien,
Österreich
geb.
Wien,
Österreich
Charlotte Leitmaier wurde am 2. März 1910 in Wien als eine von drei Töchtern des Justizbeamten und späteren Diplomaten Dr. jur. Markus Karl Otto Leitmaier Edler von Sannfeld (1880–1972) und dessen Ehefrau Helene, geb. Pichler (1875–1955), geboren. Ihr Vater leitete ab 1921 die Abteilung für Völkerrecht im Außenministerium und lehrte ab 1922 an der Wiener Konsularakademie Internationales Privat- und Strafrecht. Die Familie zählte zum katholisch-liberalen Bildungsbürgertum. Charlotte Leitmaier besuchte ab 1920 das öffentliche Mädchen-Realgymnasium (MRG) der Gesellschaft der Schwarzwald’schen Schulanstalten in Wien 1 (Herrengasse 10). Sie wechselte im Herbst 1922 – als dort erstmals Mädchen als Schülerinnen zugelassen wurden – an das Bundesrealgymnasium (BRG) in Wien 3 (Hagenmüllergasse 30), wo sie 1928 als eines von drei Mädchen die Matura mit Auszeichnung bestand.
Dem Wunsch ihres Vaters folgend nahm sie 1928 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien auf. Leitmaier besuchte über acht Semester Lehrveranstaltungen an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, daneben aber auch Vorlesungen in Geschichte, Psychologie, Philosophie und Sprachen. 1930 bestand sie die Dolmetschprüfung in Englisch.
Während ihres Studiums absolvierte Leitmaier einen Gastaufenthalt an der Universität Sorbonne in Paris, wo sie mit christlichen Jugendbewegungen in Kontakt kam. Zurück in Wien lernte sie den Theologen, Religionslehrer und Leiter der 1921 gegründeten katholischen Jugendbewegung „Neuland“, Michael Pfliegler, kennen und schloss sich dem Bund an. Sie betätigte sich auch ehrenamtlich in der Neulandschule in Grinzing (Wien 19, Alfred-Wegener-Gasse), die seit 1926 von einer Gruppe junger Lehrerinnen (Neuländerinnen) für sozial bedürftige Kinder aufgebaut wurde.
Nach Ablegen der rechtshistorischen (1930), judiziellen (1932) und staatswissenschaftlichen (1933) Staatsprüfung wurde Charlotte Leitmaier am 26. Mai 1933 zum Dr. jur. promoviert.
Ihr Mentor Michael Pfliegler, der sich intensiv mit der Modernisierung der Religionspädagogik beschäftigte und dem Sozialismus nahestand, förderte jedoch Leitmaiers berufliches Engagement in eine andere Richtung: Auf seine Initiative hin regte Dr. Meinrad Langhammer, der Obmann des Vereins der katholischen Religionsprofessoren an Mittelschulen Österreichs, bei Kardinal Theodor Innitzer an, auch Frauen zum Studium an der Katholisch-Theologischen Fakultät zuzulassen, um sie für den Religionsunterricht und die Jugendarbeit mit Mädchen einsetzen zu können.
Bereits ab dem Wintersemester 1932/33 hatte Leitmaier an der Philosophischen Fakultät inskribiert und Vorlesungen in Geschichte, Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Schulhygiene, aber auch ausgewählte Vorlesungen an der Katholisch-Theologischen Fakultät besucht. Mit einer Sondergenehmigung Innitzers konnte sie ab Wintersemester 1933/34 als erste Frau an der Katholisch-Theologischen Fakultät inskribieren, womit sie zu den akademischen Pionierinnen Österreichs zählt. Während ihres sechs Semester dauernden Studiums besuchte sie u.a. Vorlesungen von Pfliegler, der 1935 an der Universität Wien für Pastoraltheologie und Katechetik habilitiert wurde, über „Grundlagen des Religionsunterrichts“.
Im Juli 1936 erhielt sie vom Dekan der Fakultät, Wenzel Pohl, eine Bestätigung, dass sie „genau dem Studienplane und der Prüfungsordnung entsprechend, die für sie von Sr. Eminenz dem Herrn Kardinalerzbischof Dr. Theodor Innitzer im Schreiben vom 18. Jänner 1934 vorgezeichnet waren, alle Gegenstände, welche von den Theologen inskribiert werden, mit Ausnahme des Kirchenrechts und der Pastoraltheologie, inskribiert und aus allen diesen philosophischen und theologischen Disziplinen Prüfungen mit gutem, ja fast ausnahmslos mit ausgezeichnetem Erfolge abgelegt und so das theologische Studium nach der oben genannten Anweisung vollendet“ hatte (UAW, Kath.-Theol. Dekanat, GZ 1589 aus 1935/36). Zu den Rigorosen und zur Promotion im Fach Katholische Theologie wurde sie als Frau nicht zugelassen – diese blieben Männern vorbehalten. Frauen wurden zudem 1937 explizit von der Möglichkeit eines Theologiestudiums ausgeschlossen.
Leitmaier absolvierte Anfang 1936 ihre Probezeit am Realgymnasium (RG) des Schulvereins für Beamtentöchter (Wien 8, Langegasse 47). Ab Herbst 1936 unterrichtete sie als Hilfslehrerin für katholische Religion an drei Schulen: weiterhin am RG des Schulvereins für Beamtentöchter, am MRG in Wien 18 (Gymnasiumstraße) und an der Neulandschule in Grinzing.
Am 8. November 1937 bestand Charlotte Leitmaier schließlich an der Lehrer- und Lehrerinnenakademie die Staatsprüfung für die Fachgruppe Katholische Religion für Mittelschule. Ab Herbst 1937 war sie somit die erste staatlich zugelassene Lehrerin für katholischen Religionsunterricht (Katechetin). Sie unterrichtete weiterhin an der Neulandschule sowie an der Oberschule für Mädchen des Frauenerwerbvereins (Wien 4, Wiedner Gürtel).
Von 1936 bis 1938 gehörte Charlotte Leitmaier der Vaterländischen Front an.
Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland wurde Charlotte Leitmaier im November 1938 entlassen. Die Direktorin der Oberschule des Frauenerwerbsvereins bescheinigte ihr die erfolgreiche Beendigung der Einführung in das praktische Lehramt. In dem Zeugnis hob sie Leitmaiers ausgezeichnete Ausbildung, ihr methodisches Lehrgeschick, ihre erfolgreiche Unterrichtspraxis, ihre hohe Intelligenz und ihren weiten geistigen Horizont hervor. Sie beurteilte sie als „besonders geeignete, vorzügliche Lehrerin“ und merkte an: „Sie schied zum Bedauern der Direktion aus der Anstalt, weil sie – als Hilfslehrerin – einem Staatslehrer Platz machen musste“ (ÖStA/AdR, UWK, BMU, PA 20/037). Die Neulandschule wurde nach dem „Anschluss“ zunächst vom NS-Lehrerbund übernommen und dann – ebenso wie der Neuland-Bund selbst – aufgelöst.
Um wieder als Lehrerin arbeiten zu können, nahm Charlotte Leitmaier ihr (nach Jus und Theologie) drittes Universitätsstudium auf und inskribierte ab Wintersemester 1938/39 für drei Semester an der Philosophischen Fakultät, um die Lehrbefähigung für Englische Sprache zu erlangen. Um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, arbeitete sie daneben 1939/40 als Sachbearbeiterin bei der Vermittlungsabteilung für Hausgehilfen im Arbeitsamt Wien. Nach Ablegen der Lehramtsprüfung für Englisch als Hauptfach in Verbindung mit katholischer Religion 1940 musste sie erneut eine Probezeit als Studienreferendar absolvieren, nun am RG XXI (Wien 21, Franklinstraße).
Im Zuge ihrer Neuqualifizierung als Gymnasiallehrerin wurde sie 1940/41 von diversen NS-Behörden und Dienstvorgesetzten politisch begutachtet: Aufgrund ihrer „ausgesprochen klerikal eingestellte[n] Familie“ – ihr Vater war 1936 unter Bundeskanzler Kurt Schuschnigg zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister ernannt und 1941 in den Ruhestand versetzt worden –, ihrer Wahl der katholischen Religion als Lehrfach, ihrer engen Verbindung zum Neuland-Bund und fehlender Betätigung für NSDAP-Parteigliederungen oder „im Rahmen der Volksgemeinschaft“ galt sie zunächst „als Gegnerin der Bewegung“ und als „untragbar“ für den Lehrerberuf (ÖStA/AdR, ZNsZ, GA 119.744).
Ihre nationalsozialistischen Vorgesetzten an der Schule stellten ihr 1941 jedoch ausgezeichnete fachlich-didaktische Gutachten aus und gaben an, „dass sich Dr. Leitmaier derzeit vollkommen positiv verhält. Ihre Unterrichtsmethode ist in gutem [!] nationalsozialistischen Sinne gehalten, wenn jemand im negativen Sinne Kritik übt, so ist sie sofort dabei um im positiven Sinne aufzuklären.“ Durch die Aufnahme zweier Pflegekinder aus Hamburg bewies sie zudem Engagement im Sinne der „Volksgemeinschaft“. Aufgrund dieser Gutachten wurde Leitmaier von den NS-Behörden schließlich doch noch als tragbar eingestuft. In Zukunft wurde jedoch „stärkerer Einsatz in der Bewegung von ihr erwartet“ (ÖStA/AdR, ZNsZ, GA 119.744). Nachfolgende Gutachten von Vorgesetzten betonten, dass Leitmaiers religiöse Einstellung im Unterricht nicht zum Ausdruck käme und sie trotz dieser „eine durchaus deutsch denkende und fühlende Frau“ sei, deren positive Einstellung zum Nationalsozialismus sich noch weiter entwickeln könne (ÖStA/AdR, UWK, BMU, PA 20/037).
Da Religionslehrer*innen im NS kaum gefragt waren, galt Leitmaier mit den Lehrfächern Englisch und Religion als nur eingeschränkt verwendungsfähig. Daher absolvierte sie 1941 zusätzlich ihre dritte Lehramtsprüfung für Latein als Hauptfach sowie die Pädagogische Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen. Mit 1. Februar 1942 wurde sie endlich zur Studienassessorin mit voller Lehrverpflichtung ernannt. Auf ihre Bitte, einen Dienstort in Wien zugewiesen zu bekommen – neben der Bewirtschaftung ihres großen Gartens am Bisamberg mit ca. 200 Obstbäumen hatte sie auch für ihre pflegebedürftige Schwester zu sorgen –, konnte sie am RG XXI bleiben. Ihre Vordienstzeiten als Lehrerin bis 1938 wurden ihr jedoch nicht angerechnet. Dazu hielt Leitmaier selbst nach Kriegsende fest:
„Ich wurde dann zur Assessorin ernannt, wobei mir der politische Vertrauensmann der Schule, Oberstudienrat Friedl, mitteilte, er wisse wohl, dass ich zu den weltanschaulichen Gegnern gehöre, die man nach dem Krieg aus der Schule entfernen müsse, dass er mich aber ‚für einen anständigen Menschen‘ hielte und daher nichts gegen mein vorläufiges Verbleiben an der Anstalt eingewendet habe. Mein Gesuch um Einrechnung meiner früheren Dienstzeit wurde ablehnend entschieden, wie mein Direktor sagte ‚aus politischen Gründen‘.“ (ÖStA/AdR, UWK, BMU, PA 20/037)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde Charlotte Leitmaier als politisch einwandfrei beurteilt und im Schuldienst belassen. Sie setzte ihre Lehrtätigkeit am RG XXI fort und unterrichtete neben Religion, Englisch und Latein auch in den Fächern Französisch, Geschichte, Philosophie und Psychologie. Ihr Gesuch beim Wiener Stadtschulrat um „Wiedergutmachung“ aufgrund politischer Verfolgung (Entlassung, Gehaltsverlust 1938 bis 1941, Aberkennung früherer Dienstgrade und -jahre) wurde positiv entschieden. Sie wurde 1947 zur pragmatisierten Bundeslehrerin ernannt und ihre Vordienstzeiten anerkannt.
Neben dem Unterricht arbeitete Charlotte Leitmaier in den Nachkriegsjahren an ihrer historisch-philosophischen fundierten Habilitationsschrift zum Thema „Die Kirche und die Gottesurteile“, die von dem Kirchenrechtler Rudolf Köstler angeregt und betreut wurde. Sie wurde für das Fach Kirchenrecht habilitiert und am 26. Juli 1948 zur Privatdozentin ernannt. Fortan lehrte Leitmaier neben ihrem Schuldienst auch an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Ab 1951 gehörte sie der Prüfungskommission für Kirchenrecht innerhalb der rechtshistorischen Staatsprüfung an. 1953/54 absolvierte sie einen Studienaufenthalt in England und hielt Gastvorlesungen an der Universität Oxford über „Church and State in the 12th Century“.
1954 wechselte sie als Gymnasiallehrerin in die 1948 wiedergegründete Neulandschule in Grinzing. An der Universität Wien wurde ihr 1960 der Titel eines außerordentlichen Professors verliehen, für ihren Schuldienst wurde sie 1963 zum Oberstudienrat ernannt. Sie beendete ihre Tätigkeit als Lehrerin 1964, als sie an der Universität Wien zur außerordentlichen Universitätsprofessorin für Kirchenrecht ernannt wurde. Als Nachfolgerin von Willibald Plöchl wurde sie 1968 zur ordentlichen Professorin für Kirchenrecht berufen. Sie wurde 1969 zunächst zum Mitvorstand des Instituts für europäische Rechtsgeschichte, 1970 zum geschäftsführenden Vorstand des Instituts für Rechtsgeschichte bestellt. 1980 erfolgte ihre Emeritierung.
Charlotte Leitmaier verfasste zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten zu verschiedensten Themen des Kirchenrechts. Insbesondere beschäftigte sie sich mit dem Problem der rechtlichen Stellung der Laien in der Kirche – vor allem Frauen, die hauptberuflich in der Seelsorge arbeiten. Sie trat für eine aktive Beteiligung der Laien in der Kirche ein und forderte eine Ausarbeitung ihrer Rechteim Zuge einer Reform des Kirchenrechtes. Im Sinne eines kommunikativen Miteinanders unterstrich sie besonders die Notwendigkeit einer rechtlich zugesicherten Artikulationsmöglichkeit für Laien innerhalb der Kirchengemeinschaft. Sie war eine Verfechterin der Stärkung der Rolle der Frauen in der Kirche und in der Gesellschaft. Die Entschließung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965), die u.a. erstmals explizit auf die Bedeutung der Frauen für Gesellschaft und Kirche hinwies, sah sie dementsprechend als große Errungenschaft. Privat war sie über viele Jahrzehnte aktiv in ihrer Kirchengemeinde Bisamberg tätig.
Charlotte Leitmaiers wissenschaftliche Leistungen wurden international anerkannt: Sie war Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht seit dessen Gründung 1949 und Mitarbeiterin zahlreicher rechtshistorischer und theologischer Fachzeitschriften. Besonderen Einfluss übte sie im Bereich der Lehre aus, wobei ihre englischen Sprachkompentenzen sie besonders für internationale Hörer*innen interessant machten. So lehrte sie auch am Institute for International Studies in Wien, hielt Vorträge am Österreichischen Kulturinstitut in London und gehörte als erste Frau der Faculty der Sommerhochschule der Universität Wien an, an der sie zwischen 1956 und 1965 Geschichte der Philosophie und Kirchengeschichte lehrte.
Aus Anlass ihres 70. Geburtstags und der bevorstehenden Emeritierung regte die Rechtswissenschaftlichen Fakultät im März 1980 bei Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg an, Leitmaier für ihre Verdienste eine sichtbare staatliche Auszeichnung zu verleihen:
„Bei ihrer akademischen Lehre hat sie stets das Ziel verfolgt, bei ihren Hörern das Bewußtsein für die Notwendigkeit sozialer Gerechtigkeit in menschlichen Gemeinschaften – im Staat wie in der Kirche – zu wecken und zu schärfen. Es ist ein zahlenmäßig nicht unbeträchtlicher Schülerkreis, der dieser Hochschullehrerin in Verehrung zugetan ist“ (ÖStA/AdR, UWK, BMU, PA 20/037).
Auf Antrag von Bundesministerin Firnberg verlieh Bundespräsident Rudolf Kirchschläger am 18. Februar 1981 das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich an Charlotte Leitmaier.
Sie starb am 15. September 1997 im Alter von 87 Jahren.
Die Kirche und die Gottesurteile, Habilitation 1948, veröff. Wien 1953.
Der Katholik und sein Recht in der Kirche. Kritisch-konservative Überlegungen. Wien 1971.
> BiografiA - biografische Datenbank und Lexikon österreichischer Frauen (abgerufen am 24.09.2026)
Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik (ÖStA/AdR), Unterricht, Wissenschaft- und Kunst (UWK), Bundesministerium für Unterricht (BMU), Personalakt (PA) 20/037 (Leitmaier Charlotte).
ÖStA/AdR, Zivilakten der NS-Zeit (ZNsZ), Gauakt (GA) 119.744 (Leitmaier Charlotte).
Archiv der Universität Wien (UAW), Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät (JUR), Nationale, Wintersemester 1928/29 bis Sommersemester 1932.
UAW, JUR, Promotionsprotokoll M 32.10., Eintrag vom 26.05.1933.
UAW, Philosophische Fakultät (PHIL), Nationale, Wintersemester 1932/33 und Sommersemester 1933; Wintersemester 1938/39 bis Wintersemester 1939/40.
UAW, Katholisch-Theologische Fakultät (KATH-THEOL), Nationale, Wintersemester 1933/34 bis Sommersemester 1936.
UAW, KATH-THEOL, Dekanatsakten, Zl. 1537 aus 1935/36; Zl. 1589 aus 1935/36 und Zl. 554 aus 1936/37.
Katharina Kniefacz
05.10.2026
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