Robert Bárány, Univ.-Prof. Dr. med.

geb. 22.04.1876, Wien, Österreich
gest. 08.04.1936, Uppsala, Schweden

Ehrung
Denkmal „Nobelpreis und Universität Wien“ 2005/06

Robert Bárány kam am 22. April 1876 als ältester Sohn des Holzfachmanns Ignaz (1841–1922) und der aus einer Prager Gelehrtenfamilie stammenden Maria Bárány, geb. Hock (1853–1922), in Wien zur Welt und wurde im mosaischen Glauben erzogen. 1909 heiratete er die Wienerin Ida Felicitas Berger (1881–1971), die kurz vor der Hochzeit aus der Israelitischen Kultusgemeinde ausgetreten war und sich 1910 evangelisch taufen ließ.

1894 begann Bárány ein Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, das er 1900 mit der Promotion abschloss. Bereits 1889 hospitierte er an der IV. Medizinischen Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses. Nach seinem Studienabschluss war er von April bis Juni 1900 als Aspirant der I. Medizinischen Abteilung zugeteilt, ehe er seine Kenntnisse auf einer Studienreise nach Deutschland vertiefte. Ein halbes Jahr verbrachte er als stellvertretender Hilfsarzt bei dem Internisten Carl von Noorden im Städtischen Krankenhaus in Frankfurt am Main. Danach bildete er sich als Volontär an der Klinik des Neurologen und Psychiaters Emil Kraeplin in Heidelberg weiter. Von Jänner bis März 1901 arbeitete er zusätzlich an seiner ersten Publikation „Ueber ein neues cellulosereiches Brot und seine Verwendung bei Darmträgheit, Fettleibigkeit und Diabetes“, die 1902 in der „Wiener Medicinischen Wochenschrift“ erschien, zu verfassen. Den Abschluss seiner Reise nach Deutschland bildete eine Assistentenstelle an der Psychiatrischen Universitätsklinik in Freiburg im Breisgau.

Als junger Arzt plante Bárány, sich der Psychiatrie zu widmen, musste aber erkennen, dass er für dieses Fach nicht geeignet war. Da auch die Nostrifizierung seines Doktorats in Deutschland scheiterte, kehrte er im Frühjahr 1902 nach Wien zurück. Sein Interesse für Sinnesphysiologie und Neurologie brachte ihn zur Ohrenheilkunde. Die Assistenten Gustav Alexander und Hugo Frey machten ihn mit der für Bárány neuen Disziplin vertraut. Bereits wenige Wochen nach dem Eintritt in die Ohrenklinik schlug Alexander eine gemeinsame Arbeit über die Bedeutung des Statolithenapparats für die Orientierung der Taubstummen vor. Wegen Problemen in der Versuchsanordnung wurden die Forschungen für einige Zeit unterbrochen. Bárány sammelte währenddessen Erfahrungen an der II. Chirurgischen Klinik im Allgemeinen Krankenhaus. In dieser Zeit lernte Bárány Gustav Alexander von einer privaten Seite kennen, die das anfänglich gute Verhältnis trübte. Als die Versuche wieder aufgenommen wurden, kam es häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Das lag nicht zuletzt daran, dass sich hier zwei extrem ehrgeizige Forscher und charakterlich schwierige Persönlichkeiten gegenüberstanden. Dennoch verhalf Alexander Bárány 1903 noch zu einer Demonstratorenstelle an der Universitätsohrenklinik. Künftig schloss sich Bárány jedoch Heinrich Neumann, dem Nachfolger von Hugo Frey an. Das angespannte Verhältnis zu Alexander offenbarte sich in zahlreichen Konfrontationen. 1905 wurde Bárány zum Assistenten ernannt, 1909 habilitierte er sich für Ohrenheilkunde.

Báránys wissenschaftlicher Durchbruch

In seiner Assistentenzeit begann sich Bárány für das Phänomen der Gegenrollung der Augen zu interessieren. Bei der Überreichung des Nobelpreises in Stockholm am 11. September 1916 berichtete er darüber:

„Unter meinen Patienten befanden sich viele, bei denen ich eine Ausspülung des Ohres vornehmen musste. Eine Anzahl dieser Patienten klagte nach dem Ausspülen über Schwindel. Es lag nahe für mich, ihre Augen anzusehen, und da bemerkte ich einen Augennystagmus von bestimmter Richtung. War das Wasser zu kalt, reagierte der Patient mit Schwindel, war es zu heiß ebenfalls, wobei der Augennystagmus einmal in die eine und einmal in die andere Richtung auftrat.“

Bárány konnte damit erstmals die Gesetzmäßigkeit des „kalorischen Nystagmus” nachweisen, also jener Augenzuckungen, die durch Temperaturunterschiede bei der Ohrenspülung entstehen. Diese Entdeckung entwickelte sich nicht nur zu einer der wichtigsten Untersuchungsmethoden in der Otologie, sondern führte auch zu erheblichen Fortschritten in der Therapie. Zudem ließ sich damit ein bekanntes Alltagsphänomen erklären: Gelangt kaltes Wasser in die Ohren eines Schwimmers, kann dies zu Orientierungsverlust führen und somit das Risiko des Ertrinkens erhöhen.

Eigentlich hätte Bárány diese Versuche gemeinsam mit Heinrich Neumann und Gustav Alexander durchführen sollen, beschloss aber den Alleingang, was ihn letztlich seine Karriere in Wien kostete. International gelang Bárány damit der wissenschaftliche Durchbruch. Als Experte für die Physiologie des Vestibularapparats wurde er zu einem gern gesehenen Vortragenden auf Konferenzen im Ausland, darunter in Schweden. So lernte er den Lehrstuhlinhaber für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde am Karolinska Institutet in Stockholm, Gunnar Holmgren, kennen, der künftig eine wichtige Rolle in seinem Leben spielen sollte.

Der Streit mit Gustav Alexander

1907 publizierte Bárány seine Forschungsergebnisse als „Physiologie und Pathologie des Bogenganges beim Menschen“. In einem Geleitwort schrieb sein Chef Adam Politzer

„Die vorliegende Monographie meines Assistenten Dr. Robert Bárány enthält die neuesten Untersuchungsmethoden des Bogenapparates und ihre Ergebnisse [...]. Durch die Untersuchungen Dr. Báránys ist die Klinik dieses Sinnesorganes in ein neues Stadium getreten und die Diagnostik der in der Ohrenheilkunde so wichtigen Erkrankungen des Bogenapparates auf eine sichere Grundlage gestellt worden. [...].“

Alexander rezensierte das Werk in der „Österreichischen Ärzte-Zeitung“. Darin beschuldigte er Bárány des Plagiats, kritisierte die Publikation als fehler- und lückenhaft und verlangte, das Buch „einstampfen“ zu lassen. In seiner Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe erörterte Bárány, dass er es nicht für notwendig erachtete, Alexander zu zitieren, und dass dieser ihn auch nicht zur Untersuchung der Gegenrollung inspiriert hatte. Nach einer weiteren Replik Alexanders erklärte die Redaktion die Sache für beendet. Bárány fühlte sich übergangen und wandte sich an die Österreichische Otologische Gesellschaft. Da er dort keine Unterstützung erfuhr, zog er als Schiedsrichter den damaligen Dekan der Medizinischen Fakultät Alexander Kolisko hinzu. Dieser beauftragte Josef Breuer als Sachverständigen. Breuers Urteil lautete, dass Bárány sehr wohl Alexander hätte zitieren müssen, letzterer aber in seinen Anschuldigungen überreagiert habe.

Báránys freiwillige Kriegsdienstleistung

Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs meldete sich Bárány ungeachtet einer seit seiner Kindheit bestehenden Kniegelenkssteife infolge einer Knochentuberkulose freiwillig zum Militärdienst. Er wurde dem Krankenhaus der Festung Przemysl in Galizien zugeteilt, wo er sowohl eine otolaryngologische Abteilung als auch eine chirurgische Station zur Behandlung von Schädelschussverletzungen einrichtete. Dort führte er innovative Verfahren der Wundbehandlung ein. Im April 1915 geriet Bárány in russische Kriegsgefangenschaft und wurde nach Merv in Turkestan verlegt. Dort übernahm er die ohrenärztliche Versorgung der Gefangenen sowie der örtlichen Zivilbevölkerung. Obwohl die Bedingungen der Unterbringung relativ gut waren, erkrankte Bárány wie viele seiner Mitgefangenen an Malaria.

Im Oktober 1915 erhielt er ein Telegramm, dass ihm der Nobelpreis für Physiologie oder Medizin des Jahres 1914 für seine Arbeiten zur Physiologie und Pathologie des Vestibularapparates zuerkannt worden war. Aufgrund der Kriegssituation war der Preis jedoch erst in der Sitzung des Nobel-Komitees des Karolinska Institutet in Stockholm am 29. Oktober 1915 vergeben worden. Bárány reagierte mit einem an Gunnar Holmgren, Mitglied des Nobelkomitees, gerichteten Dankesscheiben, in dem er seine Freude über die Auszeichnung ausdrückte und zugleich auf seinen Status als Kriegsgefangener hinwies.

Seitens der österreichischen Behörden wurden keine Anstrengungen zur Freilassung Báránys unternommen. Erste Initiativen gingen von Holmgren und dem schwedischen Prinzen Carl, der auch als Vorsitzender des Roten Kreuzes fungierte, aus, die einen Gefangenenaustausch herausragender Persönlichkeiten anregten. Auch der konkrete Vorschlag, Bárány gegen den russischen Tänzer Vaslav Nijinsky auszutauschen, blieb erfolglos.

Durch Vermittlung Prinz Carls gelang es schließlich, Bárány an die Universität nach Kasan zu bringen, wo er Zugang zur Universitätsbibliothek erhielt, eine Klinik eröffnen und Patienten behandeln durfte. Im Frühjahr 1916 wurde er schließlich an der finnisch-schwedischen Grenze bei Haparanda freigelassen. Über Schweden reiste er zurück nach Wien. Die offizielle Verleihung des Nobelpreises fand am 11. September 1916 in Stockholm statt.

Die Reaktion der Wiener Universität

In Wien versuchte Bárány seine neuen Behandlungsmaßnahmen bei Kopfverletzungen in Vorträgen und Publikationen publik zu machen. Namhafte Vertreter der Wiener Chirurgie wie etwa Egon Ranzi kritisierten Báránys Erkenntnisse erneut als fehlerhaft und in Widerspruch zu anerkannten Methoden stehend. Die Verleihung einer außerordentlichen Professur, die sein ehemaliger Chef Viktor Urbantschitsch sowie Julius von Wagner-Jauregg vorgeschlagen hatten, wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Bárány konnte allerdings in Erfahrung bringen, dass der Abstimmung über seine Ernennung eine geheime Befragung von Zeugen, darunter Gustav Alexander und Heinrich Neumann, unter dem Vorsitz des Anatomen Julius Tandler vorausgegangen war. Tandler legte später seine Ablehnung gegenüber der Nobelpreisverleihung an Bárány sogar offen in einem Schreiben an das Nobelpreiskomitee dar:

„Die Verleihung dieses Preises im Jahre 1914 an Herrn Dr. Robert Bárány hat mir gezeigt, daß sich die Anschauungen des Komitees, welches sich mit der Verleihung dieser Preise zu beschäftigen hat, nicht nur in der prinzipiellen Bewertung der Leistungen der Preisträger von meinen Anschauungen über die Würdigkeit weitgehend unterscheidet, sondern daß dieses Komitee es auch an einer gründlichen Prüfung der Würdigkeit fehlen ließ, welche man bei der Verleihung einer so großen Ehrung als selbstverständlich voraussetzen müßte.“

Die Ablehnung des Professorentitels wurde auch Thema in der österreichischen Tagespresse und in Fachzeitschritten. Sogar Engelbert Pernerstorfer, der Vizepräsident des österreichischen Abgeordnetenhauses, versuchte bei Tandler die Gründe für die Ablehnung zu erfahren, wurde aber mit Verweis auf das Amtsgeheimnis abgewiesen. Die Wiener Ärztekammer wiederum befürchtete eine Gefährdung der Standesehre. Als weiteren Affront gegen Bárány überging man seine Person bei der Besetzung einer Klinikleitung.

Am 11. Oktober 1916 ersuchte Bárány das Professorenkollegium, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen persönlich Stellung nehmen zu dürfen. Da zunächst keine Reaktion erfolgte, wiederholte er Anfang Jänner 1917 sein Ansuchen. Erst in einer Zuschrift vom 5. Februar 1917 teilte man ihm mit, dass sein Antrag auf Anhörung abgelehnt worden war und die Angelegenheit nun dem Senat der Universität Wien vorliege. Um seine Ehre zu retten, beantragte Bárány die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst. Die Zeit drängte, da Bárány am 17. Jänner eine Berufung als Vorstand an die Universitätsklinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde in Uppsala angenommen hatte und seine Abreise für Ende März geplant war. Er befürchtete, der akademische Senat könnte nach seinem Ausscheiden aus dem Lehrkörper die Angelegenheit als erledigt betrachten. Im März beschloss der Senat die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und setzte eine Kommission unter dem Vorsitz des Mathematikers Lothar Schrutka von Rechtenstamm ein. Weitere Mitglieder waren der Rektor der Universität Wien Hans Horst Meyer, Hans Voltelini, Josef Lehner, Julius Tandler, Gustav Riehl sen., Adolf Menzel sowie der Pathologe Richard Paltauf und der Neurologe Emil Redlich. Am 22. März 1917 wurden Bárány die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen schriftlich mitgeteilt:  Sie bezogen sich auf die Art seiner wissenschaftlichen Arbeit und ihrer Veröffentlichungen sowie auf die Bekanntmachung seiner Erfolge und Pläne in der Öffentlichkeit. Bárány bezog sofort ausführlich Stellung. In einer Sitzung der Disziplinarkommission vom 25. Juni 1917 wurde vereinbart die Causa Gustav Alexander ad acta zu legen, da diese bereits 1907 durch Schiedsspruch erledigt worden war. Nach Abschluss von Zeugenvernehmungen im Laufe des Herbsts 1917 beantragte Schrutka von Rechtenstamm die Einleitung einer Disziplinaruntersuchung gegen Bárány. Einstimmig wurde in der Kommission beschlossen, Bárány keine Möglichkeit einer persönlichen Stellungnahme zu den Zeugenaussagen einzuräumen; auch eine Kontaktaufnahme mit Hans Horst Meyer Ende 1917 brachte keinen Erfolg. 1918 wurde der Jurist Alexander Löffler vom Senat beauftragt, gemeinsam mit der Disziplinarkommission die Urteilsbegründung vorzubereiten. Löffler vertrat die Auffassung, dass Bárány nicht mehr dem Lehrkörper der Universität angehöre und folglich keine Disziplinargewalt des akademischen Senats über ihn bestehe. Dem widersprach Hans Sperl mit dem Hinweis, es müsse als Grundsatz gelten, dass sich niemand durch das Verlassen einer Universität einem schwebenden Disziplinarverfahren entziehen könne. Gleichwohl wurde davon abgesehen, ein Disziplinarstrafurteil zu fällen; stattdessen wurde ein Feststellungsurteil angestrebt. Das I. Senatsurteil im Disziplinarverfahren von 19. Juli 1918 umfasste daher vier Punkte. Bárány habe sich wiederholt zu Unrecht als Entdecker des kalorischen Nystagmus bezeichnet, es unterlassen, die Anregungen Neumanns für seine Forschungen zu würdigen, und sich ferner unzutreffend als Entdecker des Gesetzes von der Abhängigkeit der Fallrichtung bei vestibularen Reizen dargestellt. Der umfangreichste Punkt betraf den Vorwurf einer unvollständigen und damit irreführenden Falldarstellung. Bárány habe bei einer Demonstration in Wien im Jahre 1910 einen zweiten Tumor in der rechten Kleinhirnhemisphäre verschwiegen und den Fall später in London trotz entsprechender Hinweise in gleicher mangelhafter Weise dargestellt.

Am 25. Juli 1918 wurde das Ergebnis der Disziplinaruntersuchung Báránys Schwager und Rechtsanwalt Johann Pollitzer übergeben. Dieser war vom Senat zwar nicht als vertretungsbefugter Rechtsanwalt zugelassen, aber zur Übernahme der Schriftstücke berechtigt. Dennoch legte er in Báránys Namen Protest ein. Aufgrund der Kriegsverhältnisse und des eingeschränkten Postverkehrs erhielt Bárány eine Abschrift des Senatsurteils erst im Dezember 1918. Trotz der vorübergehenden Schließung der Universität Wien wegen Kohlemangel reiste Bárány Richtung Wien, wurde aber an der dänisch-deutschen Grenze zurückgewiesen, da Zivilpersonen die Durchreise durch Deutschland nicht gestattet war.

Am 24. Jänner 1919 teilte Bárány der Universitätskanzlei schriftlich mit, dass er Einsicht in den Disziplinarakt verlange. Diesmal lehnte der Senat mit der Begründung ab, das Gesuch sei zu spät eingelangt. Daraufhin beantragte er die Wiederaufnahme der Untersuchung, die am 13. Dezember 1919 genehmigt wurde. Die neue Kommission, die am 25. Juni 1920 ihre Arbeit aufnahm, war personell leicht verändert: Ernst Schwind fungierte als Prorektor, der Jurist Alexander Löffler war hinzugekommen. Ein halbes Jahr später, am 29. und 30. Dezember 1920, wurde eine Senatssitzung anberaumt. Bei dieser „Mündlichen Verhandlung in dem wieder aufgenommen Disziplinarverfahren“ wurde Bárány endlich persönlich angehört. Sein Anwalt Pollitzer erhob gegen die Vernehmung Tandlers als Sachverständigen Einspruch, da er fachfremd sei und sich bereits in früheren Verhandlungen ein vorgefestigtes Urteil gebildet habe. Außerdem verlangte er einen Sachverständigen aus der Otologie hinzuzuziehen. Er bekam in beiden Punkten recht. Tandler musste die Verhandlung verlassen, und Ernst Spitzer wurde als zweiter Sachverständiger neben Otto Mayer zugelassen. Bei dieser Verhandlung wurde von der ersten Erkenntnis des akademischen Senats ausgegangen und sämtliche Punkte wurden neuerlich zur Diskussion gebracht. Bárány rechtfertigte sich, er habe stets die Autoren der einschlägigen Literatur zitiert und außerdem habe er nie „die ganze Entdeckung des cal[orischen] Nystagmus […] für sich in Anspruch genommen, er betrachte sich als Entdecker einer calor[ischen] Reaktion des Menschen.

Am 15. März 1921 bestätigte der Senat das Urteil gegen Bárány und warf ihm grobe Fahrlässigkeit in der wissenschaftlichen Arbeit und im Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer vor. Bárány legte erneut Berufung ein. Am 29. Mai 1922 lehnte das Bundesministerium für Inneres und Unterricht in Wien die Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens ab. Im Protokoll wurde festgehalten, dass Bárány eine Berufung an die Universitätsklinik in Uppsala angenommen habe und damit seine Venia legendi an der Universität Wien erloschen sei. Da der akademische Senat nur gegenüber Angehörigen der Universität disziplinarisch tätig werden könne, wurde das Verfahren eingestellt.

Neuanfang in Uppsala und späte Ehrung durch die Universität Wien

Im April 1917 wurde Bárány offiziell zum Vorstand der Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten ernannt. Anfang Mai erhielt er den Titel eines außerordentlichen Universitätsprofessors, 1926 wurde er zum Ordinarius ernannt.

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in Deutschland 1933 engagierte sich Bárány für vertriebene Wissenschaftler, in dem er für die „Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Auslande“ Geld sammelte und für geflohene Kollegen Unterkunft und Arbeitsplätze besorgte.

Bárány starb am 8. April 1936 in Uppsala. Sein Tod wurde nur in wenigen österreichischen Zeitungen kurz erwähnt.

Im Hauptgebäude der Universität Wien wird Robert Bárány seit 2006 im Rahmen der Installation "Nobelpreis und Universität Wien - ein Gruppenbild mit Fragezeichen" geehrt.

Werke (Auswahl)

Über die vom Ohrlabyrinth ausgelöste Gegenrollung der Augen bei Normalhörenden, Ohrenkranken und Taubstummen, in: Archiv für Ohrenheilkunde 68 (1906), S. 1-30.

Physiologie und Pathologie (Funktions-Prüfung) des Bogengang-Apparates beim Menschen, Leipzig, Wien: Deuticke 1907

Diagnose eines Kleinhirnabszesses auf Grund des Zeigeversuches, in: Wiener klinische Wochenschrift 23 (1910), S. 1822.

Gemeinsam mit K. Wittmaack, Funktionelle Prüfung des Vestibularapparates, Jena: Fischer 1911.

Primäre Exzision und primäre Naht akzidenteller Wunden, Leipzig: Deuticke 1919.

Die Radikaloperation des Ohres ohne Gehörgangplastik bei chronischer Mittelohreiterung …, Leipzig: Deuticke 1923.

Klaus Taschwer, Wie die Uni Wien mit ihren Medizin-Laureaten umging, in: Der Standard (abgerufen am 18.03.2026).

Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Unterricht UM allg. Akten 620.23.

Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat S 53 Disziplinarakt Robert Bárány.
Archiv der Universität Wien, Medizinische Fakultät, S 21.31.

Daniela Angetter-Pfeiffer
Angetter, D. (2003). Die österreichischen Medizinnobelpreisträger. In Österreichisches Biografisches Lexikon Schriftenreihe 8. Wien.

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