Rudolf Ekstein bei der Verleihung des Ehrendoktorats der Universität Wien

Ehrungen an der Universität Wien

1858

Die Universität Wien ehrt im Rahmen von Festveranstaltungen Personen, die sich um Universität und Wissenschaft besonders verdient gemacht haben. Die verschiedenen Ehrungsformen sind in den Satzungen der Universität Wien fixiert.

Rudolf Ekstein bei der Verleihung des Ehrendoktorats der Universität Wien
Rudolf Ekstein bei der Verleihung des Ehrendoktorats der Universität Wien
Ehrenimmatrikulation Josephs I., 1691
Ehrenimmatrikulation Josephs I., 1691
Verleihung des Ehrendoktorats an Sozialhistoriker Prof. Dr. Eric J. Hobsbawm durch Rektor Georg Winckler und Vizedekanin Mar…
Verleihung des Ehrendoktorats an Sozialhistoriker Prof. Dr. Eric J. Hobsbawm durch Rektor Georg Winckler und Vizedekanin Maria Stassinopoulou
Ehrensenatoren der Universität Wien im Talar anlässlich der Promotion „sub auspiciis“ im Rahmen des Dies Academicus der Univ…
Ehrensenatoren der Universität Wien im Talar anlässlich der Promotion „sub auspiciis“ im Rahmen des Dies Academicus der Universität Wien 2024
Heinz Goerke bei der Verleihung des Ehrenzeichens der Universität Wien
Heinz Goerke bei der Verleihung des Ehrenzeichens der Universität Wien

Ehrungen an der Universität Wien

Ursprünge

Erste Hinweise zur Verleihung von Ehrentiteln an Einzelpersonen durch die Universität Wien führen in das 15. Jahrhundert zurück, als erste Ehrenimmatrikulationen geistlicher und weltlicher Würdenträger erfolgten („Akademischer Bürger“ honoris causa). 1648 begann König Ferdinand IV. mit der Tradition, sich als Monarch in die Matrikel der Universität Wien einzutragen. Diese Form der Ehren-Immatrikulation wurde bis 1846 von Mitgliedern des Kaiserhauses – oft in Form von kunstvollen Schmuckblättern, die Symbole ihrer Herrschaft zeigten – fortgesetzt.

Das „Verdienstdoktorat“ – Doktorat honoris gratia – wurde 1814, 1819 und 1851 Gegenstand staatlicher Regelungen, und wurde mit den Hochschulorganisationsgesetzen von 1849 und 1873 schließlich durch das bis heute übliche Ehrendoktorat – Doktorat honoris causa – als außerordentliche Ehrung ohne übliche Rechtsfolgen des Doktorats eingeführt.

Akademische Ehrungen im 20. und 21. Jahrhundert

Im 20. und 21. Jahrhundert verlieh bzw. verleiht die Universität folgende Ehrentitel:

Die Erneuerung akademischer Grade („Goldenes Doktordiplom“): Die Universität Wien kann die bereits erfolgte Verleihung eines akademischen Grades aus besonderem Anlass, insbesondere anlässlich der 50. Wiederkehr des Tages der Verleihung, erneut vornehmen, wenn dies im Hinblick auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste, das hervorragende berufliche Wirken oder die enge Verbundenheit der*des Absolvent*in mit der Universität Wien gerechtfertigt ist.

Verleihung des Zusatzes „Universitäts-...: Die Universität Wien kann physischen oder juristischen Personen, die mit der Universität oder mit einer ihrer Einrichtungen in ständiger Geschäftsverbindung stehen, das Recht zur Führung eines Titels verleihen, der diese Verbundenheit zum Ausdruck bringt. Die Verleihung erfolgt für fünf Jahre, Wiederverleihungen sind möglich. Die Ausgezeichneten sind berechtigt, den ihnen verliehenen Titel in der äußeren Geschäftsbezeichnung und im Geschäftsverkehr zu führen.

Ehemaligen Rektoren wird seit 1958 das Rektorserinnerungszeichen verliehen, das jedoch explizit nicht als Auszeichnung verstanden wird.

Im Rahmen der „Promotio sub auspiciis praesidentis rei publicae“ werden seit 1953 hervorragende Studienleistungen durch den Bundespräsidenten ausgezeichnet. Voraussetzung ist die Absolvierung der oberen Klassen einer höheren Schule, der Reifeprüfung sowie des Studiums mit Auszeichnung.

Seit 2009 wird nach langen Vorarbeiten auch an die Opfer des Nationalsozialismus an der Universität Wien 1938 mit einem Gedenkbuch (analog und digital) erinnert.

Im Bereich der räumlichen Ehrungen gibt es noch klassische Gedenkformen wie Denkmäler und Gedenktafeln, besonders im Arkadenhof (> Liste der Denkmäler) und in der Aula des Hauptgebäudes konzentriert. Der Arkadenhof gilt seit 2024 aber als ein abgeschlossenes historisches Ensemble, in dem keine neuen Denkmale mehr errichtet werden – die letzte Erweiterung dieses Gedenkkonzeptes fand 2016 mit der erstmaligen Ehrung von sieben Wissenschafterinnen statt. An und in den zahlreichen anderen Standorten der Universität können Gedenktafeln und Denkmäler aber weiterhin für verstorbene Personen errichtet werden, die durch ihre wissenschaftlichen Leistungen herausragen. Denkmalsetzungen sind frühestens 15 Jahre nach dem Tod möglich (Ausnahme: 100. Geburtstag). Informationstafeln gelten nicht als Denkmale.

Seit einer Satzungsänderung 2007 ist auch die Benennung von Räumen, Gebäuden oder Gebäudeteilen nach lebenden oder verstorbenen natürlichen oder juristischen Personen oder nach bestimmten Ereignissen möglich. (> Liste der Verleihungen)
An der Universität Wien sind zudem mehrere Stipendien, Preise und Stiftungen (> Liste der Verleihungen) sowie zwei Straßen (> Liste der Verleihungen) auf dem Areal des Campus, der seit 1998 im Besitz der Universität Wien ist, nach herausragenden Personen benannt.

Kritische Reflexion der bisherigen Ehrungspraxis 2022/23

Die Universität Wien hat sich 2022 entschieden, nach den Grundsätzen „Transparenz – Kommentierung – Sichtbarmachung“ ihre bisherige Ehrungspraxis kritisch aufzuarbeiten und allfällige „problematische“ bzw. „diskussionswürdige“ Ehrungen festzustellen.
Ziel der kritischen Auseinandersetzung war es nicht, symbolische posthume Aberkennungen auszusprechen (die Ehrung erlischt mit dem Tode des Trägers/der Trägerin) oder sie aus den Ehrungslisten zu streichen, sondern die kritischen Aspekte sollten hier auf der offiziellen Geschichte-Website der Universität Wien dokumentiert, benannt und sichtbar gemacht werden.

Zukunft

Aus dem Anlassfall einer Denkmals-Errichtung für Kurt Gödel entwickelte sich im Sommer 2024 die grundsätzliche Frage, wie herausragende Wissenschafterinnen und Wissenschafter im 21. Jahrhundert künftig jenseits von Personendenkmälern angemessen ausgezeichnet, in Erinnerung gerufen und ihre Leistungen auch der jungen Generationen präsent gemacht werden können. Wo sollten künftig Denkmäler/Gedenkformen (ent-)stehen? Und wie sollten solche Denkmäler/Gedenkformen generell im 21. Jahrhundert aussehen? Wie kann dies zur Reputation der Universität beitragen und ein wirksames Instrument der Wissenschaftskommunikation werden? Welche neuen künstlerischen Konzepte und begleitende Formate der Vermittlung sollten hier entwickelt werden? Aktuell werden diese Fragen intensiv diskutiert.

Glossarbegriffe

Matrikel

Autor*innen

Katharina Kniefacz, Herbert Posch

Zuletzt aktualisiert

02.08.2026

Versionierter Zitationslink

https://geschichte-v2026.visuelles.xyz/de/node/33637/revisions/36918/view

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Literatur und gedruckte Quellen

Alexander Pinwinkler, Johannes Koll, Zuviel der Ehre? Interdisziplinäre Perspektiven auf akademische Ehrungen in Deutschland und Österreich (Wien, Köln, Weimar 2019).
Klaus Taschwer, Eher verfehlte Gelehrten-Ehrungen. Der Standard, online unter https://www.derstandard.at/story/2000047607845/eher-verfehlte-gelehrten….
Katharina Kniefacz, Herbert Posch, Selbstdarstellung mit Geschichte. Traditionen, Memorial- und Jubiläumskultur der Universität Wien. In: Universität – Forschung – Lehre. Themen und Perspektiven im langen 20. Jahrhundert, herausgegeben von Katharina Kniefacz, Elisabeth Nemeth, Herbert Posch, Friedrich Stadler, 381-409 (Göttingen 2015).
Thomas Maisel, Gelehrte in Stein und Bronze. Die Denkmäler im Arkadenhof der Universität Wien (Wien 2007).
Gertrud Regner, Protokoll und akademische Tradition. Akademische Feiern, Ehrungen und Symbole der Universität Wien 1365–2005 (Wien 2006).
Franz Gall, Alma Mater Rudolphina 1365–1965. Die Wiener Universität und ihre Studenten (Wien 1965).
Franz Gall, Die Matrikel der Universität Wien und ihr bildlicher Schmuck. Akademischer Almanach 1962/63, 1963, 31-35.