Fleckel von Kitzbühel, Heinrich

Mag. art., Dr. decr.

– 1437

geb. Kitzbühel, Österreich

Heinrich Fleckel von Kitzbühel

(Henricus de Kiczpuehel (Kizpühel))

Funktion Zeitraum Fakultät
Dekan*in 1407/08 Juridische Fakultät
Rektor 1408
Dekan*in 1410 Juridische Fakultät

Heinrich Fleckel aus Kitzbühel wurde im Sommersemester 1387 an der Universität Wien immatrikuliert. Ein Jahr später wurde er zum Bakkalar, 1391 zum Magister artium promoviert. 1391/92 und 1395/96 hielt er Vorlesungen an der Artistenfakultät, 1396 fungierte er bei den Bakkalarsprüfungen als Examinator für die Rheinische Nation sowie als Berater (consiliarius) des Dekans.

Im Vergleich zu anderen war Fleckel kein sehr aktives Mitglied der Fakultät. Möglicherweise konzentrierte er sich schon damals auf die Rechtswissenschaften. Um 1396 verließ er Wien, um seine Studien in Italien fortzusetzen; 1404 wurde er in Padua zum Doktor des Kirchenrechts promoviert.

Nach 1405 wurde er nach Wien berufen, wo er in den folgenden Jahren als Lehrer des Liber Sextus wirkte. Im Wintersemester 1407/08 sowie im Sommersemester 1410 wurde er zum Dekan der Juridischen Fakultät gewählt. Während seines Rektorats im Sommersemester 1408 beschloss die Universität, das von Kardinälen beider Obödienzien (Rom bzw. Avignon) geplante Konzil in Pisa zu unterstützen. Neben der eigenen Mitwirkung warb die Universität durch Entsendung mehrerer Delegationen, denen auch Fleckel angehörte, bei den (Erz)Bischöfen von Salzburg und Passau sowie den Ordensgemeinschaften der österreichischen Länder für die Teilnahme am Konzil. 1409 reiste Fleckel gemeinsam mit Mathias von Wallsee nach Rom, um dem in Pisa gewählten Papst Alexander V. den Rotulus mit den Pfründenansuchen der Universitätsangehörigen zur Bestätigung zu übergeben.

Neben seiner Tätigkeit an der Universität hatte Fleckel diverse kirchliche Aufgaben und Pfründen inne: 1404 wurde er Pfarrer von Trostberg in Oberbayern, 1414 von Großrußbach. 1408 ist er als Domherr in Freising und Pfarrer von Mannswörth belegt; 1415 bis 1431 war er Domdechant in Passau. Von 1412 bis 1432 wirkte er als Auditor an der römischen Rota.

Außerdem wurde er zunehmend von Herzog Albrecht V. für verschiedene kirchenpolitische Missionen eingesetzt. Diese Aktivitäten wirkten sich offenbar auf seine Lehrtätigkeit aus:  1412 beschloss die Universität – zunächst gegen den Widerstand der Juridischen Fakultät – die  Professur des Liber Sextus neu zu besetzen, Nachfolger Fleckels wurde Johannes Schallermann.

1414 ernannte Albrecht V. den Juristen Fleckel gemeinsam mit dem Theologen Nikolaus von Dinkelsbühl zu Gesandten auf dem Konzil von Konstanz. Dort war Fleckel als Richter und Auditor an verschiedenen Verfahren beteiligt. 1417 vermittelte Fleckel im Auftrag Papst Martins V. im Streit zwischen dem Kaiser und Herzog Friedrich IV. von Tirol, nachdem der Herzog wegen der Mithilfe bei der Flucht Johannes‘ XXIII. aus Konstanz mit der Reichsacht belegt worden war.

In den Jahren 1421 sowie 1423/34 ist Fleckel auch als Kanzler Albrechts V. belegt, möglicherweise war er Vertreter des langjährigen Kanzlers Andreas Plank. In dieser Funktion legte Fleckel der Universität 1421 eine Eidesformel vor, durch die sich die Universitätsangehörigen zur Ablehnung hussitischen Gedankengutes verpflichteten. Im selben Jahr gehörte er der Delegation an, die in Znaim über die schon seit Jahren geplante Eheschließung Albrechts mit Elisabeth von Luxemburg, der Tochter Kaiser Sigismunds, verhandelten.

1422 wurde Heinrich Fleckel zum Bischof von Trient ernannt. Da Friedrich IV. von Tirol sich weigerte, ihm die weltlichen Befugnisse (Temporalia) des Bistums zu übergeben – der Herzog wollte mit seinem Schwager Alexander von Masovien einen ihm genehmen Bischof installieren – , konnte Fleckel sein Amt nicht antreten. 1423 erhielt er als Ausgleich die Einkünfte des vakanten Bistums Chiemsee als Kommende und konnte sich auch Hoffnung auf die Bestellung zum Bischof machen. Im selben Jahr wurde Fleckel nach dem Tod Georg von Hohenlohes von einem Teil des Domkapitels zum Bischof von Passau gewählt. Da sich zunächst weder Fleckel, der Kandidat Albrechts V., noch der vom bayrischen Herzog favorisierte Leonhard von Laiming durchsetzen konnten, bestellte das Domkapitel den  Salzburger Erzbischof Eberhard III. als Schiedsrichter. Dass Fleckel gegen dessen Entscheidung für Laiming in Rom berief, kostete ihn wohl die Ernennung zum Bischof des Salzburger Eigenbistums Chiemsee.

Zwischen 1431 und 1435 war Fleckel als Auditor am Konzil von Basel tätig. 1436 war er Generalvikar in Salzburg. Heinrich Fleckel von Kitzbühel starb im Jahr 1437. Das genaue Todesdatum ist nicht bekannt: Möglicherweise starb er am 28. März, auf jeden Fall vor dem 17. Mai 1437.

Fleckel hinterließ einige kirchenrechliche Werke, v.a. sein Traktat zu päpstlichen und bischöflichen Reservatsfällen Casus papales et episcopales, der wohl in Vorbereitung auf das Konzil von Pisa entstanden ist, ist in mehreren Handschriften (u.a. in Wien, Klosterneuburg oder Augsburg) überliefert. Im Auftrag von Kolomann Knapp, der als Vertreter des Stiftes Klosterneuburg auf dem Basler Konzil war, stellte Fleckel um 1435 eine Sammlung der Augustinerregeln zusammen, die sich heute in Klosterneuburg befindet. Eine Briefsammlung in der Bayrischen Staatsbibliothek München (Cgm 4284) enthält einen vermutlich echten Brief Fleckels an den Pfarrer von Waidhofen, Friedrich Stauthaimer, aus dem Jahr 1413, in dem er über seine Tätigkeit im Auftrag des Kaisers in Italien und über die Vorbereitungen für das Konzil von Konstanz berichtet. Schließlich sind zwei Predigten erhalten, von denen eine in einer Sammelhandschrift in der Österreichischen Nationalbibliothek (Cod. 3672) überliefert ist. In einer im Salzburg Museum verwahrten Handschrift mit Texten zur Passauer Synode von 1419  (Hs 1052) findet sich eine während der Synode gehaltene Predigt Fleckels.

Autor*innen

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert

30.07.2026

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Literatur und gedruckte Quellen

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