Seglauer, Konrad

Mag. art., Dr. decr.

– 24.07.1437

gest. Eichstätt, Deutschland

Konrad Seglauer

(Conradus Seglauer (Segglauer, Zyglawer, de Seglau))

Funktion Zeitraum Fakultät
Dekan*in 1402 Artistenfakultät
Rektor 1405
Dekan*in 1406/07 Artistenfakultät
Dekan*in 1413/14 Juridische Fakultät

Der im Sommersemester 1390 in die Rektoratsmatrikel als Angehöriger der Rheinischen Nation eingetragene Konrad Seglauer stammte möglicherweise aus der Seglau, einem kleinen Gebiet bei Burggriesbach in der Oberpfalz. Um 1395 erlangte er das Magisterium und hielt bis 1408 Vorlesungen an der Artistenfakultät, v.a. zu verschiedenen Werken des Aristoteles. Zweimal – im Sommersemester 1402 und im Wintersemester 1406/07 – wurde er zum Dekan gewählt.

Daneben studierte er an der Juridischen Fakultät, in deren Matrikel er im Sommersemester 1402 als Magister artium eingetragen wurde. Über eine juridische Promotion Seglauers findet sich nichts in den universitären Quellen. Als Dekan der Juristenfakultät im Wintersemester 1413/14 nennt er sich ebenfalls Magister. Ob er seinen juridischen Grad nicht angegeben hat oder ihn tatsächlich (noch) nicht besaß, ist unklar. Nach den Bestimmungen der Fakultätsstatuten war das Amt des Dekans Doktoren und Lizenziaten vorbehalten. Allerdings lässt sich aus dem Fall des Heinrich Bernstein, der 1405/06 als Dekan fungierte, ableiten, dass diese Bestimmungen nicht streng eingehalten wurden: Bernstein wurde während seines Dekanats zum Doktor des Kirchenrechts promoviert. Für Seglauer ist der Grad des Doctor decretorum nur in einer Supplik aus dem Jahr 1418 sowie in seiner Grabinschrift im Eichstätter Dom überliefert.

Im Sommersemester 1405 wurde Seglauer zum Rektor der Universität gewählt. Während seines Rektorats beriet die Universitätsversammlung darüber, die vakante Professur der Dekretalen dem bekannten Kanonisten Francesco Zabarella anzubieten. In dieser Angelegenheit sprach Seglauer gemeinsam mit Gerhard Vischbeck beim Universitätskanzler Berthold von Wehingen vor. Letztlich scheiterte das Vorhaben an den zu hohen Kosten für die Berufung, die Professur wurde an Kaspar Maiselstein verliehen.

1408 gehört Seglauer der Kommission an, die über die Vorschläge der Kardinäle für ein Konzil in Pisa beratschlagen sollen.

Seglauer, der 1410 als Kanoniker bei St. Stephan installiert wurde, scheint bis 1414 in den universitären Quellen auf. Danach konzentrierte er sich offenbar auf seine kirchliche Karriere. Er nahm an den Konzilen von Konstanz und Basel teil, auf ersterem fungierte er 1418 als Vertreter des Bischofs von Eichstätt, Johann II. von Heideck. Im selben Jahr wurde er als Domherr in Eichstätt installiert, wo er 1418 und 1419 als Offizial (Vorsteher des bischöflichen Gerichtes) sowie ab 1423 als Domdechant tätig war. Um 1420 wurde er zusätzlich Domherr in Augsburg. In Basel war Seglauer ab 1432 als Prokurator des Eichstätter Bischofs Albrecht II. von Hohenrechberg tätig. Vom Konzil wurden er und der Regensburger Bischof Konrad VII. von Soest beauftragt, eine Delegation der Hussiten nach Basel zu begleiten.

Konrad Seglauer starb am 24. Juli 1437 und wurde im Mortuarium des Eichstätter Doms begraben. Die in der älteren Literatur vertretene Ansicht, dass Seglauer bereits um 1416 in Wien gestorben sei, geht wohl auf einen Eintrag in den Kirchenmeisterrechnungen von St. Stephan zurück: 1416 vermerkte der Kirchenmeister, dass ihm der Domherr Konrad 60 Pfund Pfennige für ein Grab übergeben habe.

In der Stiftsbibliothek St. Gallen ist eine um 1425 entstandene Abschrift einer Vorlesung Seglauers über einen Logiktraktat des Petrus Hispanus erhalten; diese Vorlesung hielt Seglauer in den Jahren 1397, 1404 und 1409. Weiters findet sich in der Universitätsbibliothek Eichstätt eine von Seglauer um 1410 zusammengestellte kanonistische Sammelhandschrift.

Autor*innen

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert

24.09.2026

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Literatur und gedruckte Quellen

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