Kolb, Koloman

Mag. art., Bacc. theol.

14. Jahrhundert–1402

Koloman Kolb

(Colomannus Cholb)

Funktion Zeitraum Fakultät
Rektor 1380
Rektor 1384/85
Rektor 1386/87
Rektor 1395/96
Rektor 1397

Der vermutlich aus einer Wiener Bürgerfamilie stammende Koloman Kolb hat wohl unmittelbar nach der Universitätsgründung hier seine Studien aufgenommen: 1367 oder 1374 wurde er an der Universität Prag als „baccalarius Wyennensis“ in die dortige Artistenfakultät aufgenommen. In den Jahren 1377 und 1378 hielt er sich in Paris auf, wo er 1377 seinen Magistergrad erhielt; im selben Jahr war er Prokurator der englisch-deutschen Nation.

Zurück in Wien ließ er sich in die neuangelegte Matrikel eintragen, wo er in der Liste der Universitätsangehörigen vor 1377 aufscheint. Im Sommersemester 1380 wurde er das erste Mal zum Rektor gewählt, ein Amt, das er in den folgenden Jahren noch viermal bekleiden sollte. In seine zweite Amtsperiode fällt die für die Universität so wichtige Neukonsolidierung: Der Albertinische Stiftbrief entstand als Empfängerausfertigung in der Universitätskanzlei, außerdem wurden die Statuten der Hochschule konzipiert und 1385 publiziert.

Kolbs Verhältnis zur Artistenfakultät, der er als Magister artium angehörte, war nicht friktionsfrei. Obwohl er 1385 als Kollegiat in das neugegründete Herzogskolleg aufgenommen wurde, findet er sich nicht unter den lesenden Magistern und bekleidete auch keine Fakultätsämter. Während seiner dritten Amtszeit als Rektor kam es 1387 zu einem Streit mit der Fakultät, nachdem Kolb einen Scholaren wegen eines geringfügigen Vergehens aus seiner Burse abführen und einkerkern ließ – noch dazu durch universitätsfremde Personen. In der Folge verweigerte er die Freilassung des Studenten und reagierte nicht auf deren Interventionen. Erst nachdem die Fakultät eine Beschwerde gegen den Rektor vorgebracht hatte, lenkte dieser ein.

1389 wurde Kolb aus der Fakultät ausgeschlossen, nachdem er die Rechtmäßigkeit eines anderen Ausschlusses angezweifelt hatte. Der Streit zog sich über mehrere Jahre hin, da Kolb sich weigerte, Abbitte zu leisten. Er wurde erst 1395 auf Vermittlung der Theologen Heinrich von Langenstein und Heinrich von Oyta sowie des Juristen Heinrich von Odendorp wieder in die Fakultät aufgenommen.

In der Zwischenzeit hatte sich Kolb theologischen Studien zugewandt; als Rektor des Studienjahres 1395/96 bezeichnet er sich als Bakkalar der Theologie. 1397 stiftete er der Universität sein neben der Juristenschule gelegenes Haus samt Mittel für zwei Lehrer und einen Kaplan. Neben seiner Tätigkeit an der Universität war Kolb seit 1379 Pfarrer in Weikendorf, seit 1385 ist er als Pfarrer in Probstdorf nachweisbar. Außerdem war er – vermutlich seit 1379, spätestens seit 1381 – Domherr in Wien. Er verstarb vor dem Monat November des Jahres 1402.

Autor*innen

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert

31.07.2026

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Literatur und gedruckte Quellen

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Joannes Joseph Locher, Speculum academicum Viennensis seu Magistratus antiquissimae et celeberrimae Universitatis Viennensis, a primo ejusdem auspicio ad nostra tempora chronologice, historice, et lemmatice (Wien 1773), online unter http://phaidra.univie.ac.at/o:296305.