Studium im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit
16.–17. Jahrhundert
Zugang, Immatrikulation und Ausschluss
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Unter einer Universität (universitas) verstand man im Mittelalter eine gesellschaftliche Gruppe mit gemeinsamem Rechtsstatus wie beispielsweise verschiedene Berufskorporationen; auch die Korporation der Lehrer und Schüler der ältesten „Universitäts“-Städte Paris und Bologna wurden als universitates (magistrorum et scholarium) bezeichnet. Das wichtigste Merkmal einer Universität war das Recht, an ihre Absolventen akademische Grade zu verleihen.
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