Fakultät
Die Bezeichnung Fakultät (facultas) wurde ursprünglich für ein bestimmtes Fachgebiet verwendet; später wurde es für die Gemeinschaft der Lehrer einer Disziplin verwendet. Eine vollwertige Universität bestand aus vier Fakultäten. Einerseits gab es die Artistenfakultät, an der die artes liberales gelehrt wurden. Diese galt als Vorbereitung für das Studium an den höheren Fakultäten der Medizin, Jurisprudenz und Theologie. Jede Fakultät stand unter der Leitung eines gewählten Dekans. Außerdem verfügten sie über weitere Amtsträger, wie dem Dekan zur Unterstützung zugewiesene Koadjutoren, einen Schatzmeister sowie Pedellen und Diener. Der Studiengang und die Administration wurden durch die von der Fakultät erlassenen Statuten geregelt.
Die Wiener „Doktorenkollegien“
15. Jhdt.-19. Jhdt.
100 Jahre Jus-Studium für Frauen
1919-2099
Szepter und Amtsketten des Rektors und der Dekane
15. Jhdt.-20. Jhdt.
Organisatorische Strukturen im historischen Wandel
Bereits in der Gründungsurkunde 1365 wurde für die Wiener Universität ein organisatorischer Rahmen…