Vom ABGB zum modernen Rechtsstaat
„Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird in diesen Ländern nicht gestattet.“
Die von Zeiller stammende Fassung des § 16 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Im Zeitalter der Aufklärung entwickelte sich eine neue Rechtsauffassung, die jedem Bürger gleiche Rechte zuerkannte. Aufbauend auf dem Entwurf Franz Anton von Martinis stellte Franz von Zeiller 1811 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) fertig. Es bestimmt – in veränderter Form – bis heute das österreichische Zivilrecht und ist eines der ältesten noch gültigen Gesetzbücher Europas.
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| 12.05.2017 - 10:37 von katharina kniefacz | Aktuelle Revision |