Die Rechts- und Staatswissenschaften, Teil I
Von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
Mit ihrer mehr als sechshundertjährigen Geschichte blicken die Juristen auf eine der längsten Traditionen an der Universität Wien zurück. Der Fächerkanon ihrer Fakultät, der zunächst auf das kanonische und das römische Recht beschränkt war, wurde ab dem 18. Jahrhundert beständig vermehrt, und zwar nicht nur um juristische, sondern auch um nichtjuristische Disziplinen, wie vor allem Ökonomie und Statistik, sodass die Fakultät ab 1848 als „rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät“ bezeichnet wurde.
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| 09.10.2025 - 13:18 von ulrike.denk@un… | Aktuelle Revision |
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