Die Leitung der Universität vom 14. bis zum 19. Jahrhundert
Rektor – Konsistorium – Akademischer Senat
Magnifice Domine Rector et Venerabile Consistorium: Diese Anrede, die sich auf vielen Schriftstücken der Frühen Neuzeit findet, benennt die obersten Entscheidungsträger der Universität: Der Rektor als gewähltes Oberhaupt der Hochschule, der gemeinsam mit dem Konsistorium, das aus den Leitern der einzelnen Teilkorporationen bestand, die Amtsgeschäfte führte.
Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Universität bestand aus verschiedenen Teilkorporationen wie Fakultäten oder Nationen, die jede für sich eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellten. Die Teileinheiten führten einerseits ihre eigenen Amtsgeschäfte, waren aber über die Dekane und Prokuratoren auch an der Gesamtadministration der Universität beteiligt. An der Spitze der Gesamtkorporation stand ein auf Zeit gewählter Leiter der „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“, der als Rektor bezeichnet wurde.
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| 05.03.2024 - 21:42 von katharina kniefacz | Aktuelle Revision |
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