Ehrendoktorat für Josef von Zhishman

Am 20. November 1873 verlieh die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien das Ehrendoktorat an Josef von Zhishman.

Zhishman hatte Rechtswissenschaften sowie Sprachen und Geschichte an der Universität Wien studiert und 1848 das Doktorat der Philosophie erworben. 1867 wurde Zhishman von Kaiser Franz Joseph I. mit dem Unterricht des damals neunjährigen Kronprinzen Rudolf beauftragt. Im selben Jahr wurde Zhishman zum außerordentlichen Professor für orientalisches Kirchenrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien bestellt, wo er von 1871 bis 1887 als ordentlicher Professor für Kirchenrecht lehrte. Zhishman begründete eine bis in die Gegenwart reichende Forschungstradition an der Universität Wien, fungierte 1867/77 als Dekan und wurde für 1885/86 zum Rektor der Universität gewählt. Für die Regierung in Wien galt Zhishman zwischen 1863 und 1894 als DER Experte für orthodoxes Kirchenrecht schlechthin.