Der Staatsrechtler Hans Kelsen starb am 19. April 1973 in Berkeley/USA.
Kelsen studierte an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Mit seiner Habilitationsschrift „Hauptprobleme der Staatsrechtslehre“ (1911) legte er den Grundstein zu einer neuen wissenschaftlichen Betrachtung des Rechts, die unter der Bezeichnung „Reine Rechtslehre“ weltweit bekannt wurde. Seit 1919 ordentlicher Professor an der Universität Wien, war Kelsen als Konsulent ein wichtiger Mitgestalter des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920, der im Kern bis heute in Österreich geltenden Verfassung.
Seit 1930 Professor an der Universität Köln, wurde Kelsen 1933 von den nationalsozialistischen Machthabern wegen seiner jüdischen Abstammung seines Amtes enthoben. Er wirkte anschließend als Professor in Genf und in Prag, ab 1940 an der Harvard Law School, sowie ab 1942 an der University of California in Berkeley.
Die Universität Wien verlieh ihm 1961 das Ehrendoktorat und 1984 wurde im Arkadenhof ein Denkmal für Hans Kelsen enthüllt.