Der Grundsatz der „Lehr- und Lernfreiheit“ war neben den bürgerlichen Freiheiten das zentrale Schlagwort der liberalen Reformwünsche in Wien des Revolutionsjahres 1848. Die universitäre Lehre war seit den Reformen Maria Theresias und Josephs II. strikt an staatliche Vorgaben gebunden. Eine Studentenpetition gab den Anstoß zu der längst fälligen Reform und der Umwandlung der „Alma Mater Rudolphina“ in eine moderne Lehr- und Forschungsuniversität.
Die studentischen Forderungen betreffend Lehr- und Lernfreiheit wurden bereits in den provisorischen Reformgesetzen unter Minister Thun-Hohenstein weitgehend erfüllt. Die Freiheit der Lehre erlangte darüber hinaus im Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 Verfassungsrang: "Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei" (Art. 17).
Seit den 1960er Jahren ist der Wortlaut dieses Artikels im Stiegenaufgang des Neuen Institutsgebäudes (NIG) der Universität Wien angebracht.