Am 1.10.1920 wurde das Bundes-Verfassungsgesetzes der Republik Österreich beschlossen. Damit eng verbunden ist der Name des wohl bedeutendsten Staatsrechtlers aus der Zeit der Ersten Republik: Hans Kelsen. Als Konsulent war er 1919/20 wichtiger Mitgestalter der im Kern bis heute in Österreich geltenden Verfassung. Insbesondere die Einrichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit mit der Befugnis des Verfassungsgerichtshofes, generelle Rechtsakte, darunter auch Gesetze, aufzuheben, ist bis heute mit seinem Namen verbunden.
An der Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät gründete Kelsen die „Wiener rechtstheoretische Schule“, zu deren bedeutendsten Schülern der Staatsrechtler Adolf Julius Merkl sowie der Völkerrechtler Alfred Verdroß zählen. Seine Schule der „Reinen Rechtslehre“ zerfiel nach Kelsens Weggang aus Wien 1930, nicht zuletzt aufgrund antisemitischer Anfeindungen an der Fakultät.