Wenige Monate, nachdem Frauen in der neu ausgerufenen Republik Österreich das allgemeine Wahlrecht erhalten hatten, fiel mit dem Sommersemester 1919 das Studienverbot für Frauen an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Die dort verankerten Studien waren Zugangsbedingung sowohl für die juristischen Berufe als auch für fast alle höheren staatlichen Beamtenpositionen.
Gastbeitrag von Ilse Reiter-Zatloukal im Medienportal der Universität Wien