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650 plus – Geschichte der Universität Wien

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Zeiller, Franz Anton Edler von

Dr. phil., Dr. jur.

14.01.1751–23.08.1828

geb. Graz, Österreich
gest. Wien-Hietzing | Wien, Österreich

Franz Zeiller (1751–1828) als Rektor der Universität Wien 1803/04 und 1807/08 mit Rektorskette

(Franz Alois [sic!] von Zeiller)

Ehrung Titel Fakultät Datierung
Denkmal Arkadenhof Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1891

Büste von Emanuel Pendl, finanziert vom k. k. Ministerium fiir Kultus und Unterricht, enthüllt 1891.

siehe auch u:monuments: Denkmal Franz Anton von Zeiller

Ehrentafel-Fakultät Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1893

Die Ehrentafeln der Fakultäten in den Seitenaulen des Hauptgebäudes der Universität Wien wurden am 24. Mai 1893 enthüllt. Zu diesem Zeitpunkt umfasste die Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät eine Liste von 37 Namen von berühmten Schülern der Universität Wien, darunter jenen von Franz von Zeiller. Die Liste war für die Fakultät von Prof. Leopold Pfaff bzw. im Auftrag des Senats von Universitätsarchivar Karl Schrauf zusammengestellt worden.

Funktion Zeitraum Fakultät
Rektor 1803/04
Rektor 1807/08
Franz Zeiller (1751–1828) als Rektor der Universität Wien 1803/04 und 1807/08 mit Rektorskette
Franz Zeiller (1751–1828) als Rektor der Universität Wien 1803/04 und 1807/08 mit Rektorskette
Franz von Zeiller (1751–1828), Rechtswissenschaften
Franz von Zeiller (1751–1828), Rechtswissenschaften
Denkmal für Franz von Zeiller (1751–1828) im Arkadenhof der Universität Wien, gestaltet von Emanuel Pendl, enthüllt 1891
Denkmal für Franz von Zeiller (1751–1828) im Arkadenhof der Universität Wien, gestaltet von Emanuel Pendl, enthüllt 1891
Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Aula der Universität Wien
Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Aula der Universität Wien

Franz Anton Felix Zeiller, Sohn einer bürgerlichen Händlerfamilie, absolvierte das Akademische Gymnasium in seiner Heimatstadt Graz und begann anschließend ein Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität Graz, das er 1768 mit der Promotion zum Doktor der Philosophie abschloss. Anschließend ging er nach Wien, um Rechtswissenschaften an der Universität Wien zu studieren. Zu seinen Lehrern zählte besonders der Naturrechtler Karl Anton von Martini. Martini stellte Zeiller zunächst 1768 als Hauslehrer für seinen Sohn an, band ihn jedoch zunehmend in den universitären Lehrbetrieb ein – ab 1774 offiziell als sein Supplent. 1778 wurde Franz Zeiller mit der Dissertation „Exercitatio academica ad § VI. Institutionum. De suspectis tutoribus“ zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert.

Nach der Erlangung des Doktorats wurde Zeiller zunächst zum außerordentlichen Professor für Naturrecht und Institutionen des Römischen Rechts, nach Martinis Berufung in den Staatsrat 1782 offiziell zu dessen Nachfolger als ordentlicher Professor ernannt. Im Zuge einer Studienplanreform lehrte er ab 1787 auch die Fächer Allgemeine Staatslehre, Völkerrecht sowie Straf- und Strafprozessrechts, während Christoph Hupka die Vorlesung über die Institutionen des Römischen Rechts übernahm. Wie einst sein Lehrer Martini wurde auch Zeiller als Hauslehrer an den kaiserlichen Hof berufen – er unterrichtete Erzherzog Joseph, später auch die Erherzoge Anton, Johann, Rainer, Ludwig und Rudolf in Rechtswissenschaften und Politik (1792–1797).

Begleitend für seine Vorlesungen veröffentlichte Franz Zeiller, der ab 1782 der Freimaurerloge „Zur wahren Eintracht“ angehörte, sein Handbuch „Praelectiones academicae in Heineccii elementa iuris civilis secundum ordinem institutionum“ (1781). Sein wissenschaftliches Hauptwerk, das Lehrbuch „Das natürliche Privatrecht“ erschien 1802. Dieses stand in der aufklärerischen Tradition des Philosophen Immanuel Kant, der für eine klare Trennung von Recht und Moral plädierte, und wurde später zur Grundlage der privatrechtlichen Lehre an allen österreichischen Universitäten.

1790 mit dem Titel Regierungsrat ausgestattet, erfolgte 1794 Zeillers Ernennung zum ordentlichen Referenten am niederösterreichischen Appellationsgericht und im Folgejahr jene zum wirklichen Appellationsrat.

1797 mit dem Prädikat „Edler von“ in den Adelsstand erhoben, wurde Zeiller im selben Jahr als Beisitzer in die Hofkommission in Justizgesetzsachen berufen. In dieser Position war er als Referent für den 1. Teil des Entwurfes eines neuen Strafgesetzes zuständig, das schließlich 1803 kundgemacht wurde.
1801 wurde Zeiller im Rahmen der Hofkommission mit der Redaktion für die Ausarbeitung eines neuen Zivilrechts auf Basis des Westgalizischen Gesetzbuches von Martini (1797) beauftragt. Um sich auf dieses Projekt konzentrieren zu können, wurde Zeiller 1802 von seinen Positionen als Appellationsrat und Professor enthoben/freigestellt. Im selben Jahr erfolgte die Beförderung zum wirklichen Hofrat beim Obersten Gerichtshof. Ab 1804 wirkte er auch als Referent bei der obersten Justizstelle. Unter Zeillers Leitung wurde Martinis Urentwurf bis 1806 überarbeitet, 1811 als „Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie“ (ABGB) veröffentlicht und trat schließlich 1812 in Kraft. Es schrieb die individuelle Freiheit und Gleichheit aller Untertanen vor dem Gesetz fest und bildet bis heute die Grundlage des österreichischen Privatrechts.
1812/13 veröffentlichte Zeiller seinen vielbeachteten „Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch“ in vier Bänden. Neben zahlreichen Beiträgen in verschiedenen Fachzeitschriften trat Zeiller auch als Herausgeber der ersten rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift Österreichs („Jährliche Beiträge zur Gesetzkunde und Rechtswissenschaft in den österreichischen Erbstaaten“, 1806–1809) hervor.

Neben seiner Arbeit am Entwurf des ABGB wurde er 1803 zum Vizedirektor des juridisch-politischen Studiums und zum Präses der Juridischen Fakultät der Universität Wien ernannt. Ab 1808 war er als Beisitzer der neuen Studien-Hofkommission für das juridisch-politische Studium an allen höheren Lehranstalten zuständig. In dieser Funktion unternahm er eine Studienreform, die 1810 umgesetzt wurde. Der neue Studienplan vereinheitlichte die verschiedenen in Österreich gültigen Studienordnungen, rückte die praxisrelevante Ausbildung der angehenden Juristen in den Mittelpunkt und räumte dem Naturrecht einen breiten Raum ein, während die historischen Fächer gekürzt wurden. Insbesondere die Juridische Fakultät in Graz erfuhr dadurch eine Aufwertung, bedeutete die Reform doch eine Ausweitung des Lehrplans von bisher zwei auf vier Jahrgänge sowie eine Erhöhung der Anzahl der Professoren von zwei auf fünf.
Zudem wurde Zeiller zum Rektor der Universität Wien für das Studienjahr 1803/04 gewählt – ein Amt, das er 1807/08 ein zweites Mal ausübte. Während seiner Amtszeit als Rektor genehmigte der Kaiser für die Universität Wien die Amtsketten für Rektor und Dekane, die noch heute als Teil der Amtstrachten verwendet werden.

Aus gesundheitlichen Gründen legte Zeiller 1816 seine Positionen bei der Obersten Justizstelle sowie als Präses und Direktor der Juridischen Fakultät zurück, widmete sich jedoch weiterhin gesetzgeberischen Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebungs-Hofcommission, darunter der Reform des Strafgesetzbuches.

Franz von Zeiller, der bis heute als einer der bedeutendsten Rechtsgelehrten Österreichs gilt, wurde für seine vielseitigen Verdienste im Bereich der universitären Rechtswissenschaften sowie der Gesetzgebung vielfach geehrt und ausgezeichnet. Neben den Titeln eines Regierungsrates (1790), Appellationsrates (1795) und Hofrates (1802) sowie der Erhebung in den Adelsstand (1797) wurde ihm 1810 St. Stephans-Orden verliehen und er 1813 in die steirische Landmannschaft aufgenommen.

Franz Edler von Zeiller starb am 23. August 1828 im Alter von 77 Jahren im Wiener Vorort Hietzing. Bei seiner Grabstätte auf dem Hietzinger Friedhof handelt es sich heute um ein ehrenhalber gewidmetes Grab.

Im Arkadenhof der Universität Wien wurde 1891 eine von dem Bildhauer Emanuel Pendl gestaltete Büste von Franz von Zeiller enthüllt. Der hier falsch wiedergegebene zweite Vorname Zeillers „Alois“ wurde erst 1934 in „Anton“ korrigiert. 1893 erfolgte außerdem die Eintragung von Zeillers Namen in die Ehrentafel der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. 1894 benannte die Stadt Wien die Zeillergasse in Wien-Ottakring und Wien-Hernals (16 und 17. Bezirk) nach Franz von Zeiller.
2003 wurde ein Wettbewerb für österreichische Jus-Studenten mit dem Titel „Franz von Zeiller-Moot Court aus Zivilrecht“ begründet.

Werke (Auswahl)

Exercitatio academica ad § VI. Institutionum. De suspectis tutoribus (Dissertation), 1778.
Praelectiones academicae in Heineccii elementa iuris civilis secundum ordinem institutionum adnexis praecipuis iuris austriaci differentiis vulgatae, 1781.
Das natürliche Privat-Recht, 1802 (3. Auflage 1819, 4. Auflage 1835).
Jährliche Beiträge zur Gesetzkunde und Rechtswissenschaft in den österreichischen Erbstaaten (4 Bände), 1806–1809 (Neuauflage: Vorbereitung zur neuesten österreichischen Gesetzkunde im Straf- und Civil-Justizfache (4 Bände), 1810/1811).
Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie (4 Bände), 1812/1813.

Siehe auch

> Wikisource: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich (abgerufen am 29.08.2025)
> Wien Geschichte Wiki (abgerufen am 29.08.2025)
> Wikipedia (abgerufen am 29.08.2025)
> u:monuments: Denkmal Franz Anton von Zeiller (abgerufen am 29.08.2025)

Autor*innen

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert

24.09.2026

Versionierter Zitationslink

https://geschichte-v2026.visuelles.xyz/de/node/29134/revisions/36004/view

Literatur und gedruckte Quellen

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Thomas Olechowski, Die Entwicklung und Ausdifferenzierung der rechts- und staatswissenschaftlichen Disziplinen. In: Universität – Forschung – Lehre. Themen und Perspektiven im langen 20. Jahrhundert, herausgegeben von Katharina Kniefacz, Elisabeth Nemeth, Herbert Posch, Friedrich Stadler, 183-200 (Göttingen 2015), online unter http://www.vr-elibrary.de/doi/pdf/10.14220/9783737002905.183.
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Thomas Maisel, Gelehrte in Stein und Bronze. Die Denkmäler im Arkadenhof der Universität Wien (Wien 2007).
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Constantin Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, enthaltend die Lebensskizzen der denkwürdigen Personen, welche seit 1750 in den österreichischen Kronländern geboren wurden oder darin gelebt und gewirkt haben, 60 Tl (Wien).

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